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BFH Urteil v. - IV B 105/90 BStBl 1992 II S. 148

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2

Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheids und kein Verfahrensfehler bei überlanger Verfahrensdauer vor dem FG

Leitsatz

1. Die Revision ist nicht schon deshalb wegen Verfahrensfehlers zuzulassen, weil das Verfahren vor dem FG übermäßig lange gedauert hat.

2. Eine überlange Verfahrensdauer führt grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen Steuerbescheids. Diese Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 148
BFH/NV 1992 S. 11 Nr. 2
TAAAA-93934

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BFH, Urteil v. 13.09.1991 - IV B 105/90

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