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Zur Absetzung für Substanzverringerung bei Personengesellschaften
Die Absetzung für Substanzverringerung nach § 7 Abs. 6 EStG bemisst sich nach den Anschaffungskosten des Bodenschatzes oder Nutzungsrechts und setzt damit einen entgeltlichen Vorgang voraus. Bei Personengesellschaften ist damit die Frage nach der Relevanz der Kapitalkonten und deren Folgen für die Einordnung eines Vorgangs als Einlage oder Einbringung aufgeworfen. Dieser Beitrag nimmt aktuelle Urteile des BFH zum Anlass, diese Fragen zu diskutieren.
Einordnung
In die bedeutenden Urteile des BFH zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften reihen sich neuere Entscheidungen ein, die zur Rechtssicherheit beitragen. Hierzu gehört etwa das Urteil vom , in dem ein Landwirt und Gesellschafter einer KG, die einen Kiesabbau betreibt, aus seinem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen ein Grundstück und Kiesabbaurechte an die KG verkauft. Die KG will hinsichtlich der Kiesabbaurechte Absetzung für Substanzverringerung nach § 7 Abs. 6 EStG (AfS) in Anspruch nehmen. Dem lag der Sachverhalt zugrunde, dass ein den Gesellschaftern gemeinsam gehörendes Grundstück, das sich in ihrem Privatvermögen befand, in eine Mitunternehmerschaft einge...