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NWB Nr. 38 vom Seite 2588

Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2608Am hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Änderungen im EStG, u. a. die nachfolgend genannten.

Anpassung der Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG)
[i]Anpassung an ATADDie Zinsschranke nach § 4h EStG muss bis spätestens an die zwingenden Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst werden. Daneben soll mit der Einführung einer Anti-Fragmentierungsregelung missbräuchlichen Gestaltungen im Zusammenhang mit der Freigrenze entgegengewirkt werden.

Einführung einer Zinshöhenschranke (§ 4l EStG-E)
[i]BetriebsausgabenabzugsverbotMit der neue Zinshöhenschranke wird ein Betriebsausgabenabzugsverbot für unangemessene Zinsaufwendungen eingeführt. Danach sollen Zinsaufwendungen nicht abziehbar sein, soweit diese auf einem Zinssatz beruhen, der über einem gesetzlich definierten Höchstsatz liegt (§ 4l Abs. 1 Satz 1 EStG-E).

Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
[i]Anschaffung zwischen 1.10.2023 und 31.12.2024Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem ...

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