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Steuern mobil Nr. 9 vom 01.09.2023

Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Weiterverpachtung eines Betriebs durch Erwerber

Auch wenn der Erwerber den übernommenen Betrieb unmittelbar nach dem Kauf verpachtet und nur der Pächter den Ursprungsbetrieb weiterführt, liegt nach einem Urteil des FG München eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Der Bundesfinanzhof muss im Revisionsverfahren klären, ob die für Kettenübertragungen entwickelten Grundsätze, wonach es auf die tatsächlich fortgeführte Tätigkeit durch den letzten Erwerber ankommt, auch bei einer Nutzungsüberlassung an Dritte anwendbar sind.

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Wir kommen damit zur Umsatzsteuer: Konkret: zur nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen. Diese setzt ja voraus, dass der übernommene Betrieb vom Erwerber zumindest in ähnlicher Weise fortgeführt wird. – Spannend ist die Frage: Wie sieht es aus, wenn der Erwerber den übernommenen Betrieb unmittelbar nach dem Kauf verpachtet und nur der Pächter den Ursprungsbetrieb weiterführt? – Das FG München hat erfreulicherweise entschieden: Auch in diesem Fall liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.

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