Steuern mobil Nr. 9 vom 01.09.2023
Bessere Bedingungen
fürs Homeoffice können ein beruflicher Grund für einen Umzug sein
Umzugskosten können nach der ständigen Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer
wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche
Erleichterung kann nach einem sehr erfreulichen Urteil des FG Hamburg für das
Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden
Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit beide im
Homeoffice ungestört ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Die Einschränkungen durch die
Corona-Pandemie sind – liebe
Zuhörerinnen und Zuhörer – gottseidank alle aufgehoben. Die steuerlichen
Folgen beschäftigen die Gerichte aber natürlich weiterhin. So hatte das FG
Hamburg darüber zu entscheiden: Sind Umzugskosten
beruflich veranlasst,
wenn durch den Umzug ein ungestörtes Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden
soll?
Die Finanzrichter aus der Hansestadt sind zu dem sehr positiven
Ergebnis gekommen: Ja, bessere Bedingungen für das Arbeiten
daheim können durch...