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Steuern mobil Nr. 9 vom 01.09.2023

Pflicht zur Vergabe fortlaufender und lückenloser Rechnungsnummern bei einer EÜR

Ob Lücken in der Abfolge der Nummern der Ausgangsrechnungen allein eine Schätzungsbefugnis begründen können, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es müssen aber nicht zwingend weitere Umstände hinzutreten. Bekräftigt hat der Bundesfinanzhof in seiner aktuellen Entscheidung auch, dass in Schätzungsfällen ein zur Revisionszulassung führender qualifizierter Rechtsanwendungsfehler nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben ist. Die Hürden sind hoch.

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Wir beginnen mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt wurde und daher vielleicht etwas untergegangen ist. Der Beschluss des X. Senats des BFH ist gleich aus zwei Gründen interessant. Zum einen haben die höchsten deutschen Steuerrichter deutlich gemacht, dass nicht fortlaufende Rechnungsnummern im Einzelfall eine Schätzungsbefugnis begründen können. Zum anderen geht es um die Privatnutzung des Firmenwagens eines Handwerkers. Auch das ist ja ein Thema, das in der Praxis häuf...

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