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Kurzfassung zum Beitrag von Harz/Rösch/Neutzner/Thoß, StuB 18/2023 S. 733

Neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen durch das ZuFinG

Markus Harz, Gordon Rösch, Martin Neutzner und André Thoß

Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen geändert werden. Nach einer ersten Reform durch das Fondsstandortgesetz im Jahr 2021 soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) die Beteiligungskultur in Deutschland nun deutlicher stärken. Damit sollen die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger werden. Der Beitrag stellt die wesentlichen steuerrechtlichen Änderungen auf Grundlage des Regierungsentwurfs zum ZuFinG vor und ordnet sie für die Praxis ein.

Einordnung

Es gibt gute Gründe, die für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung sprechen. Wer Anteilseigner am Unternehmen ist, hat aufgrund des eigenen Gewinnstrebens ein verstärktes Interesse am Unternehmenserfolg. Das haben empirische Studien bereits belegt. Im Idealfall können Mitarbeiterbeteiligungen auch dazu führen, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden. Ferner kann eine solche Beteiligung in das eigene Konzept zur Altersvorsorge integriert werden.

Gerade für die Start-Up-Szene sind Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle wichtig. Sie lassen sich dort als Vergütungskomponente ei...

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