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Grundlagen - Stand: 15.08.2023

Arbeitslohn

Lena Ernst

I. Definition Arbeitslohn

Arbeitslohn sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert (Sachbezüge), die dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses zufließen.

Die Bezeichnung und Form der Einnahmen sind unerheblich. Auch Einnahmen aus einem früheren oder künftigen Dienstverhältnis stellen Arbeitslohn dar. Bei Arbeitslohn handelt es sich um eine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft (R 19.3 LStR).

Der Arbeitgeber hat die Zuwendungen an seine Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen, im Hinblick auf ihre lohnsteuerliche Bedeutung zu würdigen und ggf. zu versteuern. Dies erfolgt grds. individuell anhand der ELStAM und des progressiven Steuersatzes des jeweiligen Arbeitnehmers oder bei Vorliegen einer Pauschalierungsmöglichkeit wahlweise auch mit einem pauschalen Steuersatz.

II. Zahlen, Daten, Fakten

1. Individuelle Steuersätze (§ 32a EStG i. d. F. )

2. Pauschale Steuersätze

Neben der Möglichkeit, in einer größeren Zahl von Fällen bzw. im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung einen Durchschnittssteuersatz zu ermitteln (§ 40 Abs. 1 EStG), gibt es folgende feste pauschale Steuersätze:

III. Rechtsgrundlagen Arbeitslohn

§§ 3, 3b, 8, 19, 37a bis 40b EStG

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