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Steuerberatung; | Sozietät zwischen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaft
Nach dem Berufsrecht der Steuerberater ist eine Sozietät zwischen einem Steuerberater und einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft nicht verboten (entgegen den Beschlüssen der 7. und 8.Versammlung der Bundessteuerberaterkammer in Auslegung von Abschnitt V Nr.30 der Standesrichtlinien); sie unterliegt aber der Anzeigepflicht nach § 55a Satz 3 StBerG (, NJW 1991, 2657).