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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 11-12 | Gewerbebetrieb: Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können der Einkommensteuer unterliegen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können. Die höchsten deutschen Steuerrichter bestätigten damit ein erstinstanzliches Urteil des FG Münster. Die Entscheidung lässt sich zwar nicht verallgemeinern, weil es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dennoch ist es interessant, was der Bundesfinanzhof zur Abgrenzung eines reinen Hobbys von einem berufsmäßigen Pokerspiel gesagt hat.

Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. – Über ein entsprechendes Urteil des FG Münster hatten wir Sie in unserer August-Ausgabe 2021 informiert.

Seinerzeit hatten wir gesagt: Die erstinstanzliche Entscheidung des FG Münster lässt sich zwar nicht verallgemeinern, weil es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dennoch ist es aber natürlich interessant, dass der Bundesfinanzhof sich demnächst in einem Revisionsverfahren mit der Abgrenzung eines reinen Hobbys von einem berufsmäßigen Pokerspiel befassen wird.

Heute dürfen wir Sie darüber informieren, dass der X. Senat des BFH das Urteil aus Westfalen bestätigt und die Revi...

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