Der gem. §§ 38, 53 Abs. 4 BeamtVG in Höhe des Unfallausgleichs i. S. des § 35 BeamtVG gezahlte Unterhaltsbeitrag ist nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei
Leitsatz
Bezüge, die einem früheren Bundesbeamten infolge eines Dienstunfalls aufgrund des § 38 BeamtVG in Form eines Unterhaltsbeitrags gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 6 EStG steuerbefreit, wenn der Unterhaltsbeitrag nach der Ernennung zum Landesbeamten wegen der in § 53 Abs. 4 BeamtVG enthaltenen Kürzungsregelung ausnahmsweise nur in Höhe eines (niedrigeren) Unfallausgleichs i.S. von § 35 BeamtVG gezahlt wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 1035 BFH/NV 1992 S. 74 Nr. 11 GAAAA-93908
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