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Einkommensteuer | Keine Liebhaberei für Einkünfte eines Spitzensportlers (FG)
Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Antragsteller ist ein „gehandicapter” Spitzensportler. Er hat für die Bundesrepublik Deutschland an unterschiedlichen internationalen Wettkämpfen teilgenommen und dabei u.a. bei den Paralympischen Spielen einen Titel gewonnen. Im Rahmen seiner sportlichen Tätigkeit bezieht der Antragsteller Leistungen von der Deutschen Sporthilfe, der Bundeswehr, als Trainer (Sportverein X), vom deutschen Behindertensportverband sowie vom Sportverein Y. Diese Leistungen erklärte der Antragsteller nicht in seinen Einkommensteuererklärungen in den Streitjahren 2017 bis 2019. Ferner erzielt der Antrag...