BBK Nr. 18 vom Seite 801

Wachstumschancengesetz

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | bbk-redaktion@nwb.de

Die Bundesregierung hat kürzlich den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz, Bearbeitungsstand ) veröffentlicht. Es soll milliardenschwere Entlastungen für die deutsche Wirtschaft ermöglichen. Ziel des Wachstumschancengesetzes ist es, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern sowie Impulse für Investitionen zu setzen. Daneben soll das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht werden. Durch die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sollen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Ebenfalls sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen.

Es handelt sich um ein umfangreiches Gesetzesvorhaben (mit Begründung 287 Seiten), mit dem zahlreiche Vorschriften des Steuerrechts und auch sonstige Gesetze geändert werden sollen. Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs (WCG-E) stellt Marion Sangen-Emden vor.

Der Start dieses Gesetzes war bekanntermaßen nicht unproblematisch: hatte doch Familienministerin Paus das Gesetz im Kabinett blockiert, obwohl der Entwurf im Vorfeld – wie üblich – zwischen verschiedenen Ressorts abgestimmt worden war. Aber auch im Bundesrat droht bereits wieder eine Blockade durch die Länder. So haben die Ministerpräsidenten mehrerer Bundesländer angekündigt, dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zuzustimmen. Die Länder monieren, dass das Gesetz zulasten der Länder und Kommunen gehe. Rund zwei Drittel der Kosten würde dies betreffen. Bremens Bürgermeister Bovenschulte spricht von 200 Millionen Euro, die Bremen in den kommenden vier Jahren dann fehlen würden.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. zeigt sich unzufrieden – wenn auch aus ganz anderen Gründen. Aus Sicht des BDI ist das „Wachstumschancengesetz nur (ein) Tropfen auf den heißen Stein“.

Wie sieht der Zeitplan aus? Die Verabschiedung im Bundestag ist im November geplant und die Zustimmung des Bundesrates soll im Dezember erfolgen. Bis dahin ist noch viel Zeit für weitere Diskussionen ...

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
BBK 2023 Seite 801
NWB TAAAJ-48080