Zur Frage des Schriftformzwanges bei Geschäftsführervertrag zwischen GmbH und beherrschendem Gesellschafter
Leitsatz
Enthält der Geschäftsführervertrag zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter die Klausel, daß Vertragsänderungen der Schriftform bedürfen und eine nur mündlich vereinbarte Aufhebung des Schriftformzwanges unwirksam sein soll, so ist eine nur mündlich vereinbarte Gehaltserhöhung mit der Folge zivilrechtlich unwirksam, daß der erhöhte Betrag steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 933 OAAAA-93885