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FG Münster | Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft
Klägerin war eine in Deutschland ansässige Holdinggesellschaft, deren Unternehmensgegenstand in der Verwaltung ihres Vermögens sowie der Zusammenfassung anderer Unternehmen unter einheitlicher Leistung besteht. Zudem erbringt sie Management-, Consulting- und weitere Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen. In diesem Zusammenhang schloss die Klägerin mit Frau T einen Anstellungsvertrag, nach dem T für die Klägerin als Geschäftsführerin tätig sein sollte. T war zu diesem Zeitpunkt in der S. 686Schweiz ansässig. 2016 gründete T die X AG, eine Kapitalgesellschaft schweizerischen Rechts, die ihren Sitz an der Wohnadresse der T hatte. Daraufhin wurde der zwischen der Klägerin und T bestehende Anstellungsvertrag beendet und ein Dienstleistungsvertrag zwischen der X AG und ...