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Steuerrecht | Unterbringung des Dienstwagens in privater Garage und pauschaler Betriebsausgabenabzug
Der [i]Kläger stellte beide Dienstwagen in seiner privaten Garage untergeldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens nach der 1 %-Methode ist nicht um die Kosten für eine private Garage, in der der Dienstwagen untergestellt wird, zu mindern, wenn der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, den Dienstwagen in einer Garage unterzustellen.
Der Kläger war angestellter Steuerberater und konnte zwei Dienstwagen auch privat nutzen. Der geldwerte Vorteil wurde nach der sog. 1 %-Methode des § 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG ermittelt. Der Kläger stellte beide Dienstwagen in der Garage auf seinem Privatgrundstück unter. Die AfA für die Garage i. H. von 645 € zog der Kläger von der Höhe des geldwerten Vorteils ab. Nach einer „vorläufigen Organisationsvereinbarung“ für Geschäftsfahrzeuge war der Kläger verpflichtet, den Dienstwagen „zweckentsprechend, sorgfältig und...