Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch dann nicht wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, das Grundstück nicht mit Grundpfandrechten zu belasten
Leitsatz
1. Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks.
2. Auch wenn sich der Eigentümer gegenüber dem Nießbraucher verpflichtet hat, das Grundstück während der Dauer des Nießbrauchs nicht mit Grundpfandrechten zu belasten, ist der Nießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 909 BFH/NV 1992 S. 1 Nr. 1 BAAAA-93872
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