Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Jessica Koterzyna, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

7. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01003-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59387-1

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten - Stand: Juni 2023 (7. Auflage)

Spanien

Allgemeines

Die spanische Umsatzsteuer (Impuesto sobre el valor anadido – IVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben, es gibt jedoch in einigen Bereichen Besonderheiten, insbesondere für ausländische Unternehmer, weil Spanien nicht alle Vorgaben der MwStSystRL umgesetzt hat.

Als umsatzsteuerliches Inland gelten das spanische Festland und die Balearischen Inseln. Die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla gelten umsatzsteuerlich als Drittland und erheben eine eigene Umsatzsteuer.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist seit 2008 möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Spanien ansässige Unternehmen handeln muss, weiterhin muss sich jedes Unternehmen gesondert zur Umsatzsteuer registrieren und erhält eine eigene Umsatzsteuernummer. Ausländische Unternehmen können nicht Teil einer Umsatzsteuergruppe sein und werden einzeln zur Umsatzsteuer veranlagt.

Zu beachten ist, dass in Spanien ertragsteuerliche Betriebsstätten als selbstständiges Steuersubjekt behandelt und somit gesondert zur Umsatzsteuer registriert werden müs...

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