Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
7. Aufl. 2023
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Griechenland
Allgemeines
Die griechische Umsatzsteuer (Foros Prostithemenis Axias – FPA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt.
Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer betrug bis 35.000 €. Zum sind die Versandhandelsregelungen durch die Regelungen zum Fernverkauf ersetzt worden. Die individuellen Schwellenwerte je EU-Staat wurden durch einen EU-weiten Schwellenwert für Fernverkäufe von 10.000 € (für Umsätze in allen EU-Staaten zusammen; berücksichtigt werden auch Umsätze aus Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer) ersetzt. Um lokale Registrierungen zu vermeiden ist der Mini-One-Stop-Shop durch den erweiterten One-Stop-Shop ...