Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
7. Aufl. 2023
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Frankreich
Allgemeines
Die französische Umsatzsteuer (Taxe à la Valeur Ajoutée – TVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben.
Die französische Umsatzsteuer ist im französischen Code Géneral des Impôts (CGI) in den Art. 256 bis 298 geregelt. Die Regelungen gelten auch im Fürstentum Monaco, das zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehört, sowie in den überseeischen Départements (Guayana, Martinique, Réunion, Guadeloupe), die jedoch nicht zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehören. Martinique und Guadeloupe bilden ein gemeinsames Steuergebiet. In Französisch-Guyana und Mayotte wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Unternehmer
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL, so dass es seit Januar 2023 für in Frankreich ansässige Unternehmer möglich ist, eine Umsatzsteuergruppe/Organschaft zu bilden. Voraussetzung für das Bilden einer Umsatzsteuergruppe sind die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Verbindung der Unternehmen. Auch französische Niederlassungen von ausländischen Unternehmen können Teil einer Umsatzsteuergruppe sein. Anders als in Deutschland muss die Gruppenbesteuerung bis Ende Oktober für das ...