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RENO Nr. 9 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Keine Mahnung bei Ankündigung der Nichtzahlung

Die Klägerin schließt mit der Beklagten einen Vertrag über den Transport von Fahrzeugteilen. Im Rahmen dieses Vertrages kommt es zu mehreren Lieferverzögerungen. Die Beklagte lehnt jedoch eine von der Klägerin vorgeschlagene anderweitige schnellere Versendungsform ab, sodass die Klägerin wegen der Dringlichkeit ein Ersatzunternehmen mit dem Transport beauftragt. Die Klägerin verklagt die Beklagte auf Zahlung der Kosten für den Ersatztransport einschließlich Zinsen. Hinsichtlich der Zinsen werden sowohl die Klage als auch die Berufung zurückgewiesen, weil die Gerichte der Auffassung sind, dass hier Mahnungen vor der Fälligkeit erfolgt seien, die somit keinen Verzug auslösen. Nach der Fälligkeit sei die erforderliche Mahnung nicht erfolgt.

Der BGH entscheidet hier jedoch, dass die Beklagte die ihr obliegende Leistung nicht rechtzeitig erbracht hat. Zwar würde ein Verzug einer fälligen Forderung nach § 286 BGB grundsätzlich erst nach einer Mahnung entstehen, die vorliegend nicht erfolgt ist. Allerdings erklärt der ...