Gesetze: EStG i. d. F.
des StSenkErwG 1988 § 32aGG Art. 1 Abs.
1GG Art. 3
Abs. 1GG
Art. 20 Abs. 1FGO § 69
Zur Aussetzung der Vollziehung bei Einkommen unter dem
Existenzminimum
Leitsatz
1. Bei summarischer Prüfung der
Aussetzung der Vollziehung nach
§ 69 FGO ist
ernstlich zweifelhaft, ob der für das Jahr 1988 maßgebliche
Grundfreibetrag von 4 752 DM auch insoweit mit dem
GG vereinbar war, als er auch für
Steuerpflichtige galt, deren zu versteuerndes Einkommen abzüglich der
darauf zu entrichtenden Steuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten
Existenzminimum lag (Abgrenzung zum
,
BFHE 161, 109,
BStBl II 1990, 969).
2. In einem solchen Fall kann dem
Begehren auf Aussetzung der Vollziehung nicht entgegengehalten werden, das
öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen
Haushaltsführung überwiege das Interesse des Einzelnen an der
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 876 BFH/NV 1991 S. 64 Nr. 10 HAAAA-93857
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