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Körperschaftsteuer; | feste Tantieme bei Gewinnabsaugung als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG)
Eine ,,feste Tantieme von 24 000 DM/Jahr'', wenn nicht ,,ein handelsrechtlicher Jahresfehlbetrag entsteht oder erhöht'' wird, die in der Regel zur ,,Gewinnabsaugung'' (= keine angemessene Verzinsung des eingelegten Kapitals und keine angemessene Vergütung des übernommenen Haftungsrisikos) führt, ist als vGA anzusehen. Eine vGA liegt auch dann vor, wenn die so vereinbarte Tantieme per Gesellschafterbeschluß nachträglich oder im Laufe des Wj herabgesetzt wird, um der Gesellschaft einen angemessenen Gewinn zu belassen (Niedersächsisches FG, vorl. nrkr. Urt. v. 11.10.1990 - VI 279/89).