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Der deutsch-britische Erbfall im Zivil- und Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 713Erbfälle mit Auslandsbezug sind keine Seltenheit. Der Beitrag befasst sich beispielhaft mit dem Verhältnis Deutschland - Vereinigtes Königreich. Für die Nachlassplanung und die spätere Abwicklung ist insbesondere relevant, welches materielle Erbrecht zur Anwendung kommt und welche erbschaftsteuerlichen Folgen der Auslandsbezug hat, insbesondere ob eine Doppelbesteuerung droht. Hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen ist im Verhältnis zu Großbritannien zu beachten, dass hier kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer besteht. Der Beitrag enthält einige Fallbeispiele, die die Probleme daraus illustrieren sollen.
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I. Bestimmung des anwendbaren Erbrechts
[i]Erbrecht richtet sich nach dem jeweiligen IPRDas anwendbare Erbrecht bestimmt sich nach dem Internationalen Privatrecht des jeweiligen Staates. In Deutschland richtet sich dies nach der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Soweit der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat, ist maßgeblicher Anknüpfungspunkt der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes (Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO).
Demgegenüber bestimmt das Vereinigte Königreich das anwendbare Sachrecht nach seinem eigenen Kollisionsrecht, wobei zu beachten ...