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Vermögenstrusts auf den Kanalinseln
Für Vermögende aus dem EU-Raum bieten sich die Kanalinseln mit den Finanzzentren auf Jersey und Guernsey als alternative Standorte für Vermögensanlagen außerhalb der EU an. Die Kanalinseln sind kleine Staaten und genießen einen politischen Sonderstatus: Sie sind kein Teil Großbritanniens, sondern direkt der englischen Krone unterstellt. Die Inseln besitzen jeweils eine eigene Gesetzgebungshoheit mit eigener Steuergesetzgebung.
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I. Vermögensplanung
Die Kanalinseln eigenen sich gut als Standort zur Zentralisierung weltweit positionierter Vermögenswerte auf steuerneutralem Territorium. Vermögenswerte aus allen Staaten können Teil eines Kanalinsel-Trustvermögens sein. Weder das Trustvermögen noch Erträge daraus unterliegen etwaigen Steuern und Abgaben aller Art.
II. Trusts auf Jersey und Guernsey
Fokussierend auf steuerliche Belange ist der sog. Ermessenstrust (Discretionary Trust) näher zu betrachten. Der unwiderruflich (irrevocable) errichtete Ermessenstrust, empfohlener Weise in Form eines Thesaurierungstrusts (Accumulation and Maintenance Trust) führt zu einem Aufschub der Durchgriffsbesteuerung nach § 15 AStG bzw. zu ...