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BGH 27.06.2000 XI ZR 210/99
Gesellschaftsrecht; | Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Ein Kreditnehmer, der durch Täuschung zum Beitritt zu einer Immobilienfonds-Gesellschaft bürgerlichen Rechts verleitet worden ist, kann nach den Regeln des sog. Einwendungsdurchgriffs (§ 9 Abs. 1 VerbKrG) jedenfalls so lange die Rückzahlung des zur Finanzierung des Gesellschaftsbeitritts erhaltenen Kredits nicht verweigern oder die Erstattung bereits an den Kreditgeber geleisteter Zahlungen verlangen, wie er den Gesellschaftsbeitrittsvertrag nicht gekündigt hat (Urt. v. - XI ZR 210/99).