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Die „Blitzlöschung“ der GmbH als Alternative zur Liquidation der Gesellschaft
Überlegungen aus der Praxis zeigen weniger einen Königsweg als vielmehr einige Stolperfallen auf
In den letzten Monaten häuften sich in der Praxis des Verfassers die Fälle, in welchen insbesondere von den steuerberatenden Kollegen eine sog. Blitzlöschung wegen Vermögenslosigkeit als Alternative zur Liquidation einer GmbH genannt wurde. Auf den ersten Blick scheint dies eine interessante Lösung zu sein, da die GmbH damit ohne Einhaltung des sog. Sperrjahrs und ohne aufwendigen Liquidationsprozess beendet und aus dem Handelsregister gelöscht werden kann und bei der – im Unterschied zur Alternative der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter – keine Verbindlichkeiten der GmbH auf den Gesellschafter übergehen. Aber unter welchen Voraussetzungen lässt sich diese „Blitzlöschung“ umsetzen? Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit Inhalt und Grenzen dieser Gestaltung und Alternativen dazu.
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I. Liquidation einer GmbH
Die Liquidation ist ein komplexer Vorgang, bei dem sich insbesondere bei vermögenslosen Altgesellschaften oder frühzeitig gescheiterten Startup-GmbHs die Frage stellt, ob nicht eine „Abkürzung“ des Vorgangs möglich ist.