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BFH Urteil v. - V R 51/90 BStBl 1991 II S. 825

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 2 Nr. 2AO 1977 § 196FGO § 100 Abs. 1 Satz 4UStG 1980 § 18 Abs. 1, 3

Kein Feststellungsinteresse (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) bei erledigter Prüfungsanordnung, wenn der Steuerpflichtige sich auf Verfahrensfehler beruft, die bei der Prüfung ermittelten Tatsachen jedoch bei einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden

Leitsatz

Das berechtigte Interesse des Steuerpflichtigen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Prüfungsanordnung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige sich auf fehlerhafte Bekanntgabe und unzureichende Begründung der Prüfungsanordnung beruft, die bei der Prüfung ermittelten Tatsachen jedoch bei einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 825
BFH/NV 1991 S. 67 Nr. 11
LAAAA-93834

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BFH, Urteil v. 10.05.1991 - V R 51/90

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