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Änderungen beim Optionsmodell des § 1a KStG nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Anmerkungen zu den geplanten Neuregelungen
[i]Fuhrmann, NWB 3/2023 S. 158Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien v. sah eine Reform des Personengesellschaftsrechts vor, um dieses an die Anforderungen eines modernen und vielfältigen Wirtschaftslebens anzupassen (Koalitionsvertrag v. , Zeilen 6162 ff.). Auf der Zielgeraden der letzten Regierungskoalition des 19. Deutschen Bundestags wurde der Versuch unternommen, dieses Vorhaben durch verschiedene Gesetzgebungsverfahren zu verwirklichen. So wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) das sog. Optionsmodell nach § 1a KStG eingeführt, das es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Mit Datum v. hat das BMF einen umfassenden Anwendungserlass zum Optionsmodell veröffentlicht (BStBl 2021 I S. 2212). Die aktuelle Regierungskoalition hat sich auf Basis der vorstehenden Maßnahmen in ihrem Koalitionsvertrag v. (dort Zeilen 5578 ff. bzw. S. 131) das Ziel gesetzt, das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung zu evaluieren und zu prüfen, inwieweit praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind. Nunmehr hat das Bundeskabinett am...