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Verfahrensrecht | Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids (BFH)
Bei einer Besteuerung gem.
§ 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG kommt einer Anzeige nach
§ 18 Abs. 1
Satz 1 GrEStG oder nach
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls
dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
AO) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die
Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, wenn die nach
§ 20 Abs.
1 Nr. 2 GrEStG erforderlichen Angaben in Bezug auf ein
Grundstück vollständig fehlen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Der Kläger ist ein Kirchenkreis in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er war in Höhe von 50 % an einer grundbesitzenden gemeinnützigen GmbH (gGmbH) beteiligt. Mitgesellschafter der gGmbH war in Höhe von 50 % ein eingetragener Verein. Dieser übertrug nach seiner Auflösung mit notariell beurkundetem Vertrag vom (Anteilsübertragungsvertrag) seinen 50 %...