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Neuerungen bei IAS 12 und Auswirkungen auf die Bildung latenter Steuern bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16
Saldierung als Lösungsmöglichkeit für die Praxis
Das IASB hat die Bilanzierung von latenten Steuern gem. IAS 12 bei Leasingverhältnissen und bei Stilllegungsverpflichtungen klargestellt. Unter bestimmten Umständen waren Unternehmen davon befreit, latente Steuern zu bilanzieren, wenn sie zum ersten Mal Vermögenswerte oder Schulden ansetzen. Zuvor bestand eine gewisse Unsicherheit darüber, ob die Befreiung für Transaktionen wie beispielsweise Leasingverhältnisse gilt. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Ausnahmeregelung nicht gilt und dass Unternehmen verpflichtet sind, latente Steuern auf solche Transaktionen zu erfassen. Ziel der Änderungen ist es, die Vielfalt bei der Erfassung latenter Steuern auf Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen zu verringern. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.
Diese Änderung in der Bilanzierung kann einen signifikanten Effekt auf das Bilanzbild und die Bilanzkennzahlen haben. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen der Neuerungen bei IAS 12 und zeigt mögliche Lösungswege in der Praxis.
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