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Steuergestaltung nach dem Todesfall durch postmortale Gestaltungen
Nach dem Erbfall sind nur wenige Maßnahmen denkbar, mit denen die Erbschaftsteuer „optimiert“ werden kann. Zu diesen postmortalen Gestaltungsmaßnahmen gehören insbesondere die Ausschlagung der Erbschaft und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Zugewinnausgleichsansprüchen sowie die Vereinbarung von Abfindungen für die Nichtgeltendmachung dieser Ansprüche. Ansonsten gilt, dass die erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung vor allem die Zeit vor dem Erbfall betrifft und bereits dann umfassende Regelungen getroffen und Planungen umgesetzt werden sollten.
Kernaussagen
Nach dem Erbfall sind nur wenige Maßnahmen für eine Erbschaftsteueroptimierung denkbar. Im Grundsatz sollte dieses Ziel bereits durch geeignete Maßnahmen zu Lebzeiten erreicht werden.
Ziele dieser Gestaltungen sind insbesondere die Verteilung des Vermögens auf mehrere Personen, insbesondere auch die Ausschöpfung der persönlichen Freibeträge der §§ 16, 17 ErbStG, der Steuersatzschwellen des § 19 ErbStG und die Vermeidung der mehrfachen (unentgeltlichen) Übertragung des Vermögens innerhalb eines kürzeren Zeitraums.
Eine Möglichkeit der Steuergestaltung zur...