Kein Kürzungsanspruch nach § 1 BerlinFG, wenn in Berlin (West) hergestellte Kalenderblätter im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG zu Kalendern verarbeitet und wenn diese Kalender von Berlin (West) an einen westdeutschen Unternehmer geliefert werden
Leitsatz
Es liegt keine nach § 1 Abs. 1 BerlinFG begünstigte Lieferung vor, wenn in Berlin (West) hergestellte Kalenderblätter im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG zu Kalendern verarbeitet und wenn diese Kalender von Berlin (West) an einen westdeutschen Unternehmer geliefert werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 815 BFH/NV 1991 S. 53 Nr. 9 GAAAA-93827