Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes (BMF)
Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt, das Steuerrecht modernisiert und vereinfacht sowie die Steuerfairness verbessert werden.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:
Initiale Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz
Wiederermöglichung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter
Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude
Stärkung und Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung
Verbesserungen des steuerlichen Verlustabzugs
Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter
Verbesserungen bei den Sonderabschreibung nach § 7g EStG
Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und Option zur Körperschaftsbesteuerung
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts:
Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtigen sowie der Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften
Befreiung von Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten
Beseitigung der Schriftformerfordernis an verschiedenen Stellen des Riester-Verfahrens durch Ermöglichung der elektronischen Datenübermittlung
Ermöglichung der Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
Erhöhung der Freigrenze für den Quellensteuereinbehalt
Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung und notwendige Folgeanpassungen
Erhöhung der Nichtaufgriffsgrenze für Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrenden bei der Erbschaftsteuer
Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerfairness:
Ausweitung der Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auf innerstaatliche Steuergestaltungen
Verhinderung von Steuergestaltungen bei Investmentfonds
Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen
Anpassung der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke
Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch verabschieden. Mit unserem ReformRadar halten wir Sie über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.
Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
UAAAJ-47329