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Einkommensteuer | Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale
Das BMF hat zur Neuregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG i. d. F. des JStG 2022 Stellung genommen (, NWB BAAAJ-46602).
Hintergrund: Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c, § 9 Abs. 5 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 4 EStG wurde durch das JStG 2022 vom (BGBl 2022 I S. 2294, BStBl 2023 I S. 7) neu geregelt.
Die Neuregelung setzt auf dem bisherigen Begriffsverständnis auf. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers und des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des JStG 2022 entsprechen den bisher geltenden Begriffen gemäß der zuvor geltenden Rechtslage. Die Begriffe werden insoweit unverändert auch in diesem Schreiben verw...