BGH Beschluss v. - 5 StR 243/23
Instanzenzug: Az: 2 Ks 345 Js 2726/22 jugnachgehend Az: 5 StR 243/23 Beschluss
Tenor
1. Die Revision des Angeklagten gegen das wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Zinsen aus dem im Adhäsionsverfahren ausgeurteilten Betrag in Höhe von 9.319,38 Euro seit dem zu zahlen sind (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten sowie die dem Neben- und Adhäsionskläger in der Revisionsinstanz erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:150823B5STR243.23.0
Fundstelle(n):
FAAAJ-47279