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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 SO 2864/21

Gesetze: SGB 12 § 35; SGB 12 § 141

Leitsatz

Leitsatz:

1. Sind vom Beklagten keinerlei Daten zur Verfügbarkeit und dem Preis von barrierefreiem Wohnraum erhoben worden, kann dies dazu führen, dass für einen Hilfebedürftigen, der auf einen solchen Wohnraum angewiesen ist, weiterhin die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung zu übernehmen sind.

2. Zur Frage, wann jeweils die sechs-Monats-Frist nach § 141 SGB XII zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
NAAAJ-47152

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.06.2023 - L 2 SO 2864/21

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