1. Der in einer Betriebsvereinbarung begründete Anspruch auf Auszahlung einer variablen Erfolgsvergütung, die zumindest auch Entgeltcharakter hat, kann nicht von einer Stichtagsregel abhängig gemacht werden.
2. Zur Frage, welche Indizien für und gegen den Entgeltcharakter einer in einer Konzernbetriebsvereinbarung ausgelobten Jahressonderzahlung sprechen, die das Erreichen jährlich neu festzulegender Unternehmensziele zur Voraussetzung hat.
3. Schon die in der Präambel der KBV niedergelegte Intention, "die Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen", spricht eher für den Entgeltcharakter der Sonderzahlung als für eine reine Betriebstreueleistung.