Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns auch bei Anwendung der 30 %-Regelung
Der BFH hat am 10.4.2025 einen Fall zur Besteuerung eines deutschen Beschäftigten mit Lohnbezug in den Niederlanden nach der 30 %-Besteuerung entgegen der deutschen Finanzverwaltung entschieden. Der pauschal „nicht besteuerte“ Anteil sei trotzdem aufwandsbezogen ausgenommen worden.