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Kosten für Pkw-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Die Kosten für einen Pkw-Stellplatz, der im Rahmen der doppelten Haushaltsführung am Ort der Tätigkeit angemietet wird, sind als Werbungskosten abziehbar und werden nicht von der gesetzlichen Abzugsbeschränkung für die Miete, die maximal in Höhe von 1.000 € pro Monat steuerlich anerkannt wird, erfasst. Die Anmietung des Kfz-Stellplatzes muss aber notwendig gewesen sein; bei der Anmietung eines Kfz-Stellplatzes im Innenstadtbereich ist dies regelmäßig zu bejahen.
Hintergrund: Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seines Lebensmittelpunktes arbeitet und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung anmietet. Der Werbungskostenabzug für die Zweitwohnung ist gesetzlich auf 1.000 € monatlich beschränkt.
Sachverhalt: Der Kläger war Arbeitnehme...