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BFH Urteil v. - VI R 48/88 BStBl 1991 II S. 758

Gesetze: EStG 1980 § 9 Abs. 1 Satz 1EStG 1980 § 12 Nr. 1

Aufwendungen eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft nur ausnahmsweise Werbungskosten

Leitsatz

Übernimmt der Geschäftsführer einer GmbH, an der seine Ehefrau zu 50 v.H. beteiligt ist, Bürgschaften für die Gesellschaft, so kann von einer durch das Arbeitsverhältnis veranlaßten Bürgschaft nur beim Vorliegen besonderer Umstände ausgegangen werden. Diese hat der Geschäftsführer im einzelnen darzulegen und zu beweisen (Anschluß an , BFH/NV 1990, 23).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 758
BFH/NV 1991 S. 63 Nr. 10
ZAAAA-93796

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BFH, Urteil v. 14.05.1991 - VI R 48/88

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