Einkommensteuer | Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG Stellung genommen ( :003).
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
A. Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG)
I. Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 1 EStG)
Geschäftsleitung und Bereederung im Inland (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
Gewinnermittlung bei Mischbetrieben (§ 5a Absatz 1 Satz 1 EStG)
Betriebstage (§ 5a Absatz 1 Satz 2 EStG)
Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
II. Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 EStG)
Inländisches Seeschiffsregister (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr (§ 5a Absatz 2 Satz 1 EStG)
Neben- und Hilfsgeschäfte (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
Einkünfte aus vercharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 2 EStG)
Einkünfte aus gecharterten Handelsschiffen (§ 5a Absatz 2 Satz 3 und 4 EStG)
III. Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Absatz 3 EStG)
IV. Unterschiedsbetrag (§ 5a Absatz 4 EStG)
Unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienendes Wirtschaftsgut (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
Aufstellung des Verzeichnisses (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
Gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung des Unterschiedsbetrags (§ 5a Absatz 4 Satz 1 EStG)
Fortschreibung des Verzeichnisses
Besteuerung des Unterschiedsbetrags (§ 5a Absatz 4 Satz 3 EStG)
V. Gesellschaften nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG (§ 5a Absatz 4a EStG)
Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften; Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters (§ 5a Absatz 4a Satz 1 EStG)
Verhältnis zu § 15a EStG (§ 5a Absatz 4a Satz 2 EStG)
Gewinnerzielungsabsicht (§ 5a Absatz 4a Satz 2 EStG)
Hinzuzurechnende Vergütungen (§ 5a Absatz 4a Satz 3 EStG)
Hinzurechnung von Sondervergütungen vor Indienststellung des Handelsschiffs
VI. Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1, § 5 EStG
AfA im Anschluss an den Rückwechsel
Fortführung von Ergänzungsbilanzen nach Rückwechsel zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 1, § 5 EStG
Teilwertaufstockung nach § 5a Absatz 6 EStG und Verlustverrechnung in den Folgejahren
VII. Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
VIII. Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)
B. Gewerbesteuer
C. Körperschaftsteuer
Keine Korrektur des nach § 5a EStG ermittelten Gewinns
Mischbetriebe
Unterschiedsbetrag nach § 5a Absatz 4 EStG
Nichtanrechnung ausländischer Steuern
D. Zeitliche Anwendung
Quelle: , BStBl 2023 I S. 1486
Fundstelle(n):
CAAAJ-46953