Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines
länderübergreifenden Rohrfernleitungsnetzes: Umsatzbezogener
Maßstab – Rückgriff auf die Aufteilungsmaßstäbe des
sog. „Authorised OECD Approach“ (AOA) – Anwendbarkeit des
§ 1 Abs. 5 AStG
Leitsatz
Die Aufteilung des aus Durchleitungsgebühren resultierenden Gewinns aus dem Betrieb eines durch Deutschland, Belgien und
die Niederlande verlaufenden Rohrfernleitungsnetzes auf die betroffenen Länder nach Maßgabe der einschlägigen DBA richtet
sich allein danach, welchen Gewinn die unselbständigen Betriebsstätten im jeweiligen Land aus den mit den dort belegenen Leitungen
erzielten Umsätzen erwirtschaftet hätten, wenn sie die zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter als eigenständige
Unternehmen bewirtschaftet hätten.
Zur Gewinnabgrenzung kann nicht auf die in Art. 7 Abs. 2 letzter Halbsatz OECD-MA 2010 niedergelegten Aufteilungsmaßstäbe
des sog. „Authorised OECD Approach“ (AOA) zurückgegriffen werden, wenn diese Regelung bei Inkrafttreten der anzuwendenden
DBA noch nicht bestand und diese DBA auch keine vergleichbare Regelung enthalten.
Die Anwendung der den Grundsätzen des AOA entsprechenden Aufteilungsregelungen in § 1 Abs. 5 Satz 3 ff. AStG setzt einen
Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz voraus.
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 582 Nr. 10 EAAAJ-46935
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.05.2023 - 3 K 70/18 F
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