Negativer Progressionsvorbehalt: Verluste aus Beteiligung an einer
britischen Personengesellschaft
Leitsatz
Eine im Beteiligungsbesitz inländischer Gesellschafter stehende britische Personengesellschaft (General Partnership), die
den gewerblichem Handel mit physischem Gold ausschließlich durch eine in Großbritannien gelegene Betriebsstätte betreibt,
ist berechtigt, ihre dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Verluste durch Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln.
Die nach britischem Recht bestehende Verpflichtung zur Erstellung einer Überleitungsrechnung zur Anpassung an die Regeln
der „Generally Accepted Accounting Practice in the UK“ (UK GAAP) begründet keine das Gewinnermittlungswahlrecht nach § 4 Abs.
3 Satz 1 EStG ausschließende ausländische Buchführungspflicht.
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Fundstelle(n): AAAAJ-46932
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.05.2023 - 13 K 2029/22 F
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