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Umsatzsteuer | Vereinnahmung eines Entgelts auf dem Bankkonto
Ein Unternehmer hat ein Entgelt, das auf sein Bankkonto überwiesen wird, erst dann vereinnahmt i. S. von § 20 Satz 1 i. V. mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG, wenn die Buchung auf seinem Konto erfolgt.
Das (vorherige) Datum der Wertstellung begründet keine Vereinnahmung, weil es nur buchungstechnische Bedeutung für die Zinsberechnung hat und der Unternehmer am Tag der Wertstellung noch nicht über das Geld verfügen kann.
Der Kläger versteuerte seine Umsätze nach der Ist-Versteuerung gem. § 20 UStG.
[i]Bank buchte die Gutschrift am 2.1.2020 mit Wertstellung zum 31.12.2019Ein Umsatz i. H. v. ca. 30.000 € wurde von seiner Bank am mit dem Wertstellungstag gebucht. Das Finanzamt erhöhte die Umsatzsteuer für 2019. Das FG gab der Klage statt und ging von einer Vereinnahmung erst im Jahr 2020 aus, weil die Buchung auf dem Bankkont...