Verbraucherschutz | Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen primaholding
Die primaholding GmbH belehrt in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zur Unternehmensgruppe ein.
"Die Primaholding-Gruppe ist seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Kunden können Abschläge vollständig zurückverlangen
Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher können die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.
vzbv prüft Sammelklage
Wegen der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie.
Betroffene Kunden können sich bis zum unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen die Verbraucher:innen ihre Rechte geltend machen können.
Weitere Infos zum Thema hat der vzbv auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
OAAAJ-46615