AdV: Verfassungsmäßigkeit
der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells
nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz
Leitsatz
1. Bei der
im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist das System der Ermittlung
der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells, wie
es das Bayerische Grundsteuergesetz vom vorsieht, vor
dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers
nicht zu beanstanden.
2. Ein für die Gewährung einstweiligen
Rechtsschutzes erforderliches besonderes berechtigtes Aussetzungsinteresse
liegt nicht vor.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 8 Nr. 37 DStRE 2023 S. 1477 Nr. 24 ErbStB 2023 S. 282 Nr. 10 ErbStB 2023 S. 284 Nr. 10 BAAAJ-46466
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Beschluss v. 08.08.2023 - 8 V 300/23
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