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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 2 Ko 2692/22 GK

Gesetze: GKG § 21 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 1; ZPO § 767; ZPO § 780; JBeitrO § 1 Abs. 1 Nr. 4; JBeitrO § 8 Abs. 1 Satz 1

Erinnerung gegen Gerichtskostenansatz: Beschränkung auf kostenrechtliche Einwendungen – Einwand der eingeschränkten Erbenhaftung im Vollstreckungsverfahren

Leitsatz

  1. Über den Einwand der eingeschränkten Erbenhaftung ist im Verfahren der Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz nicht zu entscheiden.

  2. Soweit Einwendungen gegen beizutreibende Gerichtskostenforderungen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO nach den Vorschriften über die Erinnerung gegen den Kostenansatz geltend zu machen sind, betrifft dies nur Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung der Kostenrechnung.

Fundstelle(n):
HAAAJ-46464

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 15.06.2023 - 2 Ko 2692/22 GK

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