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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 84/22 E

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 4 Satz 1; EStG § 20 Abs. 4a Satz 2; EStG § 20 Abs. 4a Satz 3; EStG § 32d Abs. 1; EStG § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b; AO § 42

Umtauschanleihe mit Barzuzahlung – Übergang der ursprünglichen Anschaffungskosten auf die angedienten Wertpapiere – Wertverhältnis zur Barzuzahlung

Leitsatz

  1. 1. Die Anschaffungskosten des Erwerbs von Umtausch-Teilschuldverschreibungen einer Indexanleihe gehen auch dann gemäß § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf die zu deren Rückzahlung neben einer Barzuzahlung angedienten Wertpapiere über, wenn die Barzuzahlung ein Vielfaches des Werts der angedienten Wertpapiere beträgt.

  2. 2. Eine solche Verlagerung des wirtschaftlichen Ertrages aus der Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen auf die Barzuzahlung rechtfertigt weder eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG noch die Annahme eines eine Veräußerung gegen Mischentgelt verschleiernden Gestaltungsmissbrauchs (Abgrenzung zum , BStBl II 2022, 636).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GmbHR 2023 S. 936 Nr. 17
GmbHR 2023 S. 942 Nr. 17
NAAAJ-46462

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 06.06.2023 - 13 K 84/22 E

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