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Lohnsteuer | Haftung für Lohnsteuer - Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben (BFH)
Arbeitslohn (hier: eine
Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die
Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder
die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund
sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten
das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintreten und bestehen lassen
(Anschluss an
,
BStBl II 2019, 496 und v.
- VI R
39/17,
BFH/NV 2020, 85:
; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin schloss mit dem Betriebsrat aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen einen Interessenausgleich mit dem Ziel, Personal abzubauen. Darin wurde ausscheidenden Arbeitnehmern eine „Frei...